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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Vermietung

Betriebskosten

Laufende Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

Einordnung

Betriebskosten sind laufende Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Gebäudes/Grundstücks. Welche Positionen auf Wohnraummieter umgelegt werden können, richtet sich nach Betriebskostenverordnung und wirksamer mietvertraglicher Vereinbarung.

Beispiel

Grundsteuer oder Gebäudereinigung können bei wirksamer Vereinbarung umlagefähig sein; Verwaltungskosten und Instandhaltung sind grundsätzlich keine Betriebskosten im Sinne der BetrKV.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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