Einordnung
Betriebskosten sind laufende Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eines Gebäudes/Grundstücks. Welche Positionen auf Wohnraummieter umgelegt werden können, richtet sich nach Betriebskostenverordnung und wirksamer mietvertraglicher Vereinbarung.
Beispiel
Grundsteuer oder Gebäudereinigung können bei wirksamer Vereinbarung umlagefähig sein; Verwaltungskosten und Instandhaltung sind grundsätzlich keine Betriebskosten im Sinne der BetrKV.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
