Inhalt
- Halbteilung nach §§ 656a–656d BGB
- Rechenbeispiel
- Was die Provision umfasst
Halbteilung beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
Seit Dezember 2020 regeln §§ 656a bis 656d BGB, wie die Provision verteilt wird, wenn ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft.
- Makler für beide SeitenArbeitet der Makler für Käufer und Verkäufer, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten. Arbeitet er für eine Seite kostenlos, kann er auch von der anderen nichts verlangen (§ 656c BGB).
- Makler nur für eine SeiteHat nur der Verkäufer einen Maklervertrag, darf er dem Käufer höchstens die Hälfte weitergeben und zahlen muss der Käufer erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).
- Nur für VerbraucherKauft ein Unternehmen, gelten diese Regeln nicht (§ 656b BGB).
- TextformDer Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht mindestens Textform, etwa eine E-Mail (§ 656a BGB).
Was als Einfamilienhaus gilt
Nach dem Bundesgerichtshof zählt, ob das Haus für den Makler erkennbar dem Wohnen eines einzelnen Haushalts dient; eine Einliegerwohnung ändert daran nichts (Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24). Ein Haus mit zwei gleichwertigen Wohnungen für zwei Haushalte ist danach eher kein Einfamilienhaus, im Zweifel entscheidet der Einzelfall. Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbe fallen nicht unter die Teilung.
Quellen: §§ 656a–656d BGB auf gesetze-im-internet.de, Gesetzesbegründung BT-Drucksache 19/15827, BGH, Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24. Stand: Oktober 2026.
Was die Provision bei einer Wohnung für 400.000 Euro bedeutet
Ein Rechenbeispiel, kein Angebot für ein bestimmtes Objekt: Eine Eigentumswohnung in Berlin mit 80 Quadratmetern, Kaufpreis 400.000 Euro, eine Privatperson kauft, beide Seiten haben uns beauftragt.
| Posten | Käufer | Verkäufer |
| Provision 3 % netto | 12.000 € | 12.000 € |
| zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer | 2.280 € | 2.280 € |
| Provision brutto, 3,57 % | 14.280 € | 14.280 € |
Für den Käufer kommen weitere Kaufnebenkosten hinzu: In Berlin 6 Prozent Grunderwerbsteuer, hier 24.000 Euro, und für Notar und Grundbuch als Faustwert rund 1,5 bis 2 Prozent, hier etwa 6.000 bis 8.000 Euro. Zusammen mit der Provision sind das rund 44.000 bis 46.000 Euro, gut 11 Prozent des Kaufpreises.
Hätte nur der Verkäufer uns beauftragt, dürfte der Käufer höchstens 14.280 Euro übernehmen, und erst, nachdem der Verkäufer seinen Teil nachweislich gezahlt hat. Bei einem Mehrfamilienhaus zum selben Preis gilt keine Teilung; maßgeblich ist der Maklervertrag.
Was die Provision umfasst
Die Provision fällt nur an, wenn der Kaufvertrag zustande kommt. Was wir bis dahin übernehmen, hängt davon ab, auf welcher Seite Sie stehen.
Für Verkäufer
Vom Wert bis zur Übergabe
- Wertermittlung, kostenlos und meist am selben Tag
- Unterlagen beschaffen und prüfen, Angebotspreis festlegen
- Exposé, Portal, Netzwerk und Direktansprache
- Besichtigungen, Finanzierung der Interessenten früh abfragen
- Verhandlung, Notarvorbereitung und Übergabe mit Protokoll
Für Käufer
Vom Exposé bis nach dem Notartermin
- Exposé, Unterlagen und Besichtigung
- Antworten auf Fragen zu Objekt, Lage und Kosten
- Klären, ob die Finanzierung realistisch ist, bevor der Notar beauftragt wird
- Notarvorbereitung und Übergabe
- Nach dem Kauf kostenlose Vermittlung an Gutachter, Handwerker und Hausverwaltungen
Geldfragen gehören vor die Besichtigung
Die Courtage ist Teil Ihrer Gesamtkalkulation. Deshalb gehört sie in dieselbe Betrachtung wie Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital und Finanzierung, nicht in einen Kleingedruckt-Hinweis nach dem Termin.
- Konkrete Provision vor dem ersten Besichtigungstermin.
- Wie die Provision in die Kaufnebenkosten und die Finanzierung eingeht.
- Keine Vermischung von üblichen Marktwerten und gesetzlichen Vorgaben.
Nicht in der Provision enthalten sind Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Leistungen von Gutachtern, Handwerkern oder Hausverwaltungen selbst.