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Fischer & GeserichReal Estate
Dächer und Fassade der Kunstakademie an der Brühlschen Terrasse in Dresden von oben

Kosten vor der ersten Besichtigung

Was kostet ein Immobilienmakler?

Kaufen oder verkaufen Sie eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, sind es bei uns 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Seite. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Vermietungen gelten andere Regeln. Ihre Provision nennen wir Ihnen vor der ersten Besichtigung.

Was kostet ein Immobilienmakler beim Kauf und Verkauf?

Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen (§§ 656a bis 656d BGB). Bei Fischer & Geserich sind das 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Seite. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe entscheidet der Maklervertrag, bei Vermietung zahlt, wer den Makler beauftragt.

Welche Regel für Ihren Fall gilt

Es kommt auf drei Dinge an: was verkauft wird, wer den Makler beauftragt und was im Maklervertrag steht.

  • Wohnung & Einfamilienhaus

    Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Bei uns sind das 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Seite.

  • Mehrfamilienhaus & Grundstück

    Hier gilt die gesetzliche Teilung nicht. In der Regel zahlt hier der Käufer die Provision. Wer die Provision zahlt und wie hoch sie ist, steht im Maklervertrag.

  • Vermietung

    Bei Wohnraummietverträgen gilt das Bestellerprinzip. Beauftragt der Eigentümer uns mit der Vermietung, trägt er die vereinbarte Vergütung; für Wohnungssuchende gelten eigene gesetzliche Grenzen.

Inhalt
  1. Halbteilung nach §§ 656a–656d BGB
  2. Rechenbeispiel
  3. Was die Provision umfasst

Halbteilung beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses

Seit Dezember 2020 regeln §§ 656a bis 656d BGB, wie die Provision verteilt wird, wenn ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft.

  • Makler für beide SeitenArbeitet der Makler für Käufer und Verkäufer, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten. Arbeitet er für eine Seite kostenlos, kann er auch von der anderen nichts verlangen (§ 656c BGB).
  • Makler nur für eine SeiteHat nur der Verkäufer einen Maklervertrag, darf er dem Käufer höchstens die Hälfte weitergeben und zahlen muss der Käufer erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).
  • Nur für VerbraucherKauft ein Unternehmen, gelten diese Regeln nicht (§ 656b BGB).
  • TextformDer Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht mindestens Textform, etwa eine E-Mail (§ 656a BGB).

Was als Einfamilienhaus gilt

Nach dem Bundesgerichtshof zählt, ob das Haus für den Makler erkennbar dem Wohnen eines einzelnen Haushalts dient; eine Einliegerwohnung ändert daran nichts (Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24). Ein Haus mit zwei gleichwertigen Wohnungen für zwei Haushalte ist danach eher kein Einfamilienhaus, im Zweifel entscheidet der Einzelfall. Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbe fallen nicht unter die Teilung.

Quellen: §§ 656a–656d BGB auf gesetze-im-internet.de, Gesetzesbegründung BT-Drucksache 19/15827, BGH, Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24. Stand: Oktober 2026.

Was die Provision bei einer Wohnung für 400.000 Euro bedeutet

Ein Rechenbeispiel, kein Angebot für ein bestimmtes Objekt: Eine Eigentumswohnung in Berlin mit 80 Quadratmetern, Kaufpreis 400.000 Euro, eine Privatperson kauft, beide Seiten haben uns beauftragt.

PostenKäuferVerkäufer
Provision 3 % netto12.000 €12.000 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer2.280 €2.280 €
Provision brutto, 3,57 %14.280 €14.280 €

Für den Käufer kommen weitere Kaufnebenkosten hinzu: In Berlin 6 Prozent Grunderwerbsteuer, hier 24.000 Euro, und für Notar und Grundbuch als Faustwert rund 1,5 bis 2 Prozent, hier etwa 6.000 bis 8.000 Euro. Zusammen mit der Provision sind das rund 44.000 bis 46.000 Euro, gut 11 Prozent des Kaufpreises.

Hätte nur der Verkäufer uns beauftragt, dürfte der Käufer höchstens 14.280 Euro übernehmen, und erst, nachdem der Verkäufer seinen Teil nachweislich gezahlt hat. Bei einem Mehrfamilienhaus zum selben Preis gilt keine Teilung; maßgeblich ist der Maklervertrag.

Was die Provision umfasst

Die Provision fällt nur an, wenn der Kaufvertrag zustande kommt. Was wir bis dahin übernehmen, hängt davon ab, auf welcher Seite Sie stehen.

Für Verkäufer

Vom Wert bis zur Übergabe

  • Wertermittlung, kostenlos und meist am selben Tag
  • Unterlagen beschaffen und prüfen, Angebotspreis festlegen
  • Exposé, Portal, Netzwerk und Direktansprache
  • Besichtigungen, Finanzierung der Interessenten früh abfragen
  • Verhandlung, Notarvorbereitung und Übergabe mit Protokoll

Für Käufer

Vom Exposé bis nach dem Notartermin

  • Exposé, Unterlagen und Besichtigung
  • Antworten auf Fragen zu Objekt, Lage und Kosten
  • Klären, ob die Finanzierung realistisch ist, bevor der Notar beauftragt wird
  • Notarvorbereitung und Übergabe
  • Nach dem Kauf kostenlose Vermittlung an Gutachter, Handwerker und Hausverwaltungen

Geldfragen gehören vor die Besichtigung

Die Courtage ist Teil Ihrer Gesamtkalkulation. Deshalb gehört sie in dieselbe Betrachtung wie Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital und Finanzierung, nicht in einen Kleingedruckt-Hinweis nach dem Termin.

  • Konkrete Provision vor dem ersten Besichtigungstermin.
  • Wie die Provision in die Kaufnebenkosten und die Finanzierung eingeht.
  • Keine Vermischung von üblichen Marktwerten und gesetzlichen Vorgaben.

Nicht in der Provision enthalten sind Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie die Leistungen von Gutachtern, Handwerkern oder Hausverwaltungen selbst.

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Provision bei Vermietung: das Bestellerprinzip

Bei Wohnraum zahlt, wer den Makler beauftragt hat, auch wenn sich Interessenten danach von selbst melden. Ein Mieter zahlt nur, wenn der Makler die Wohnung ausschließlich wegen seines Suchauftrags beim Vermieter angefragt hat (§ 2 Abs. 1a WoVermittG), und dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 2 WoVermittG). Der Anspruch entsteht nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Mehr dazu auf der Seite Immobilie vermieten.

Der konkrete Vertrag ist entscheidend. Diese Seite erklärt typische Konstellationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die tatsächliche Vertragskonstellation und die im Maklervertrag vereinbarte Vergütung. Quellen: §§ 2, 3 WoVermittG.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schicken Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich.

Wann teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision?

Bei Verbraucherkäufen einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten die gesetzlichen Regeln zur Verteilung der Maklerkosten. Wie die konkrete Vergütung aussieht, ergibt sich aus dem Maklervertrag.

Gilt die Teilung auch bei Mehrfamilienhäusern?

Nicht automatisch. Mehrfamilienhäuser fallen nicht unter dieselbe spezielle Teilungsregel wie der typische Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung.

Wann erfahre ich bei F&G die Provision?

Vor der ersten Besichtigung. Die Courtage soll Teil Ihrer Kaufkalkulation sein und nicht erst am Ende des Prozesses auftauchen.

Gilt die Halbteilung auch, wenn eine GmbH kauft?

Nein. Die Regeln zur Teilung gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist (§ 656b BGB). Kauft eine GmbH oder ein anderes Unternehmen, richtet sich die Provision allein nach dem Maklervertrag. Die Textform für den Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gilt dagegen immer (§ 656a BGB).

Was passiert, wenn ein Maklervertrag gegen die Halbteilung verstößt?

Lässt sich ein Makler von beiden Seiten unterschiedlich hohe Provisionen versprechen, ist der Maklervertrag unwirksam (§ 656c Abs. 2 BGB) und der Makler hat keinen Anspruch auf Provision. Das hat der Bundesgerichtshof am 6. März 2025 bestätigt (I ZR 32/24).

Wer zahlt den Makler bei einer Vermietung?

Wer den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Eigentümer uns mit der Vermietung, zahlt der Eigentümer. Ein Mieter zahlt nur, wenn er den Makler selbst mit der Suche beauftragt hat, und dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer.

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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