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Fischer & GeserichReal Estate
Blick nach oben in ein gewendeltes Altbau-Treppenhaus mit verziertem Geländer in Berlin-Mitte

Nach dem Notartermin

Betreuung nach dem Immobilienkauf in Berlin

Viele Fragen kommen erst nach dem Notartermin: Kaufpreiszahlung, Übergabe, Miete, Modernisierung und Steuern. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner und vermitteln bei Bedarf Gutachter, Handwerker und Hausverwaltungen.

Erster Anruf
ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung
Vermittlung
kostet Sie nichts

Was übernimmt Fischer & Geserich nach dem Kauf?

Wir begleiten Übergabe, Hausverwaltung, Versicherungen und Steuerunterlagen, rechnen Miete und Modernisierung mit Ihnen durch und sagen Ihnen, wann sich ein Blick auf die Finanzierung lohnt. Die Vermittlung an Gutachter, Handwerker und Hausverwaltungen kostet Sie nichts.

Kuppel der Kunstakademie an der Brühlschen Terrasse in Dresden, dahinter die Elbe

Ab der Übergabe

  • Restnutzungsdauer und Abschreibung, mit Gutachtern aus unserem Netzwerk
  • Miethöhe, Neuvermietung und Modernisierungen, die sich rechnen
  • Kontakte zu Handwerkern, Hausverwaltungen und weiteren Dienstleistern
  • Übergabe

    Fristen, Unterlagen und Schlüssel

  • Mietstrategie

    Miete heute, Spielraum und Neuvermietung

  • Objektstrategie

    Modernisierung nur, wenn die Rechnung trägt

  • Netzwerk

    Gutachter, Handwerker und Hausverwaltung

Möblierte Wohnung mit Küchenzeile, Esstisch und Sitzecke

Die ersten zwölf Monate nach dem Kauf

Ein bis zwei Wochen nach der Beurkundung rufen wir Sie an und gehen diese Punkte mit Ihnen durch.

  1. Übergabe

    Mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsseln.

    Ist die Wohnung vermietet, sagt ein gemeinsames Schreiben von Verkäufer und Ihnen den Mietern, wohin die Miete ab wann geht. In Mietvertrag und Kaution treten Sie mit der Eintragung im Grundbuch ein (§§ 566, 566a BGB).

    Wann am Übergabetag

  2. Haus­verwaltung

    Bei einer Eigentumswohnung braucht die WEG-Verwaltung Ihre Kontaktdaten und Ihr Konto für das Hausgeld.

    Wir verwalten nicht selbst, vermitteln aber kostenlos an Hausverwaltungen, die wir seit Jahren kennen.

    Wann in den ersten Wochen

  3. Versicherungen

    Eine bestehende Gebäudeversicherung geht mit dem Eigentum auf Sie über (§ 95 VVG); kündigen können Sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb (§ 96 VVG).

    Bei einer Eigentumswohnung versichert meist die Eigentümergemeinschaft das Gebäude. Mit Peter Csaszar, bei uns Ansprechpartner für Versicherungen, gehen Sie durch, was besteht und was fehlt.

    Wann rund um die Übergabe

  4. Unterlagen für die Steuer

    Als Kapitalanleger geben Sie Mieten und Kosten in der Anlage V an.

    Dafür brauchen Sie Kaufvertrag, Notar-, Grundbuch- und Maklerrechnung, Grunderwerbsteuerbescheid, Zinsbescheinigung, Hausgeldabrechnung und Reparaturbelege. Was sofort abziehbar ist und was über die AfA läuft, klärt Ihre Steuerberatung. Die Grundsteuer richtet sich nach dem Stand am 1. Januar (§ 9 GrStG); für das Kaufjahr regelt der Kaufvertrag, wer sie trägt.

    Wann bis zur ersten Steuererklärung

  5. Erste Abrechnungen

    Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB); wer sie für das Kaufjahr erstellt, gehört in die Übergabe.

    Wann nach rund einem Jahr

Drei häufige Fragen nach dem Kauf

Welche davon relevant ist, hängt vom Objekt, Mietstatus und Ihrer persönlichen Strategie ab.

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Restnutzungsdauer

Ein qualifiziertes Gutachten kann für die steuerliche Abschreibung relevant sein. Wir ordnen ein, wann eine Prüfung sinnvoll ist, und stellen auf Wunsch den Kontakt zu einem geeigneten Spezialisten her.

Mietanpassung

Wir betrachten aktuelle Miete, Mietstatus, rechtliche Rahmenbedingungen und die langfristige Strategie. Bei einem Mieterwechsel verändert sich die Ausgangslage häufig deutlich.

Modernisierung

Bevor Geld fließt, rechnen wir Nutzen und Kosten gegeneinander. Erst wenn die Maßnahme wirtschaftlich plausibel ist, wird die Umsetzung mit geeigneten Partnern geplant.

Wann Sie die Finanzierung prüfen sollten

Bei diesen Anlässen sieht Timon Fischer Ihre Finanzierung mit Ihnen an:

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  • Einmal im Jahr: Sondertilgung oder anderer Tilgungssatz, soweit Ihr Vertrag das vorsieht.
  • Einige Jahre vor dem Ende der Zinsbindung: Verlängerung, Bankwechsel oder Forward-Darlehen vergleichen.
  • Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung: Ein Darlehen mit festem Zins ist dann mit sechs Monaten Frist kündbar, auch bei längerer Zinsbindung (§ 489 BGB).
  • Vor einer Modernisierung oder dem nächsten Kauf: Bei schlechteren Energieeffizienzklassen verlangen viele Banken inzwischen einen energetischen Modernisierungsfahrplan. Noch nicht alle tun das, in den nächsten Jahren wird es aber bei den meisten Banken Standard sein.

Mehr zur Anschlussfinanzierung.

Eigentums­wohnung und Mehr­familien­haus

Wohnhaus an der Ecke Kastanienallee in Berlin-Prenzlauer Berg, an der Fassade wilder Wein

Wie eng wir Sie begleiten, hängt vom Objekt und von Ihrer Erfahrung ab.

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Erste Kapitalanlage

Wir erklären Abläufe und Entscheidungen ausführlicher und helfen Ihnen, beim ersten Objekt eine feste Routine aufzubauen.

Bestehendes Portfolio

Bei erfahrenen Anlegern stehen Struktur, Finanzierung, Optimierung und Priorisierung im Vordergrund, weniger Grundlagen, mehr Strategie.

Mehrfamilienhaus

Mehr Einheiten bedeuten zusätzliche Themen: Mietmanagement, Capex, Finanzierung, energetische Maßnahmen und mögliche Zusatzkonzepte.

Unser Netzwerk nach dem Kauf

Bei Gutachtern, Handwerkern oder Hausverwaltungen vermitteln wir Kontakte, wenn sie sinnvoll sind. Die jeweilige Leistung und Vergütung vereinbaren Sie mit dem Dienstleister.

Mehr erfahren

Wo F&G selbst eine vergütungspflichtige Leistung übernimmt, etwa eine Vermietung, wird das vorher transparent vereinbart. Haben Sie Ihr Objekt über uns gekauft, übernehmen wir die Vermietung zu einem reduzierten Satz.

Das nächste Objekt beginnt mit den Erfahrungen aus dem ersten

Deshalb interessiert uns nicht nur der Notartermin, sondern ob Finanzierung, Vermietung und Bewirtschaftung danach zu Ihrer Strategie passen.

Investment Lab öffnen

Häufige Fragen zur Betreuung nach dem Kauf

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schicken Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich.

Was passiert nach dem Notartermin?

Nach der Beurkundung folgen Kaufpreiszahlung, Eigentumsumschreibung und Übergabe. Parallel klären wir mit Ihnen, welche Themen wie Mietstrategie, Modernisierung oder ein Restnutzungsdauergutachten für Ihr Objekt sinnvoll sind.

Kostet die Vermittlung an Spezialisten extra?

Für die reine Herstellung eines Kontakts zu einem passenden Spezialisten berechnen wir Ihnen keine zusätzliche Vermittlungsgebühr. Die konkrete Leistung des Dienstleisters wird mit diesem selbst vereinbart.

Begleitet F&G auch erfahrene Investoren?

Ja. Der Umfang verändert sich: Bei Einsteigern erklären wir mehr Grundlagen, bei erfahrenen Anlegern liegt der Schwerpunkt stärker auf Strategie, Finanzierung und Optimierung.

Was gilt für den Mietvertrag, wenn ich eine vermietete Wohnung kaufe?

Der Mietvertrag bleibt bestehen. Mit der Eintragung im Grundbuch treten Sie an die Stelle des Verkäufers, auch bei der Kaution (§§ 566, 566a BGB). Ab wann Ihnen die Miete zusteht, regelt der Kaufvertrag.

Verwandte Leistungen

Im Lexikon erklärt: Restnutzungsdauer, Hausgeld, Anschlussfinanzierung

Nach dem Notartermin geht es weiter

Sagen Sie uns, welches Objekt Sie gekauft haben und was als Nächstes ansteht. Das erste Gespräch kostet nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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