Einordnung
Eine Anschlussfinanzierung brauchen Sie, wenn die Zinsbindung endet und noch eine Restschuld offen ist. Es gibt drei Wege: Sie bleiben bei Ihrer Bank und vereinbaren einen neuen Zins (Prolongation), Sie wechseln zu einer anderen Bank (Umschuldung),1 oder Sie sichern sich den Zins schon Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen.2
Ihre Bank muss sich spätestens drei Monate vor Ende der Bindung melden und sagen, ob sie einen neuen Zins anbietet und welchen.3 Finanztip rät, sich spätestens ein Jahr vorher zu informieren; ein Vergleich ergebe meist Unterschiede von mindestens etwa 0,3 Prozentpunkten. Ein Wechsel kostet keine Gebühr, aber die Abtretung der Grundschuld, etwa 0,1 bis 0,2 % des Grundschuldbetrags.1
Zum Ende der Bindung können Sie die Restschuld auch verringern, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.1
Beispiel
Nach zehn Jahren sind von 300.000 € noch 244.781 € offen, bisher zahlen Sie 1.375 € im Monat. Bei gleicher Rate und einem Anschlusszins von 3 % zahlen Sie im ersten Jahr rund 7.200 € Zinsen und sind nach knapp 20 Jahren schuldenfrei. Bei 4 % sind es rund 9.700 € und 22,5 Jahre, bei 5 % rund 12.100 € und gut 27 Jahre.
Was es für Eigentümer heißt
Vergleichen Sie das Angebot Ihrer Bank mit dem Markt, bevor Sie unterschreiben, und prüfen Sie dabei auch Tilgung und Sondertilgung neu. Fischer & Geserich begleitet Anschluss- und Bestandsfinanzierungen4 und fragt über Europace und Baufinex sowie direkte Bankkontakte an.5
Was es für Verkäufer heißt
Steht in den nächsten Jahren ein Verkauf an, kann eine kurze Anschlussbindung oder eine mit Sondertilgung besser passen als eine lange. Fischer & Geserich denkt Verkauf und Anschlussfinanzierung auf Wunsch zusammen.6
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Finanztip: Anschlussfinanzierung · Stand 25.10.2026
- Finanztip: Forward-Darlehen · Stand 16.09.2026
- § 493 BGB · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Finanzierung · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Über uns · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Verkaufen · abgerufen 27.10.2026
Stand 27.10.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
