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Fischer & GeserichReal Estate
Altbau-Wohnhäuser von Riehmers Hofgarten an der Hagelberger Straße in Berlin-Kreuzberg, rechts ein Baum

Vermietung mit Mieterprüfung

Immobilie vermieten in Berlin

Wir legen mit Ihnen die Miete fest, die Mietspiegel und Mietpreisbremse erlauben, prüfen die Interessenten und begleiten Mietvertrag und Übergabe. Sie zahlen nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.

Mietpreisbremse
in ganz Berlin bis Ende 2029
Kaution
höchstens drei Nettokaltmieten

Wie vermietet Fischer & Geserich eine Immobilie?

In vier Schritten: Wir legen Miethöhe und Zielgruppe fest, bereiten Unterlagen und Anzeige vor, bündeln die Besichtigungen und prüfen die Interessenten, dann begleiten wir Mietvertrag und Übergabe.

Beauftragen Sie uns als Eigentümer, zahlen Sie die Provision, und zwar nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Umfang und Vergütung vereinbaren wir vorher. Die Mietverträge schließt Lennart Geserich, Head of Sales & Vermietung. Besichtigungen und die Abstimmung mit Ihnen übernehmen je nach Lage Lennart Geserich oder Timon Fischer.

Blick vom Alexanderplatz über die Dächer von Berlin bei tief stehender Sonne

Die Vermietung in vier Schritten

  1. Miete und Zielgruppe

    Wir prüfen Lage, Zustand, Ausstattung und Mietspiegel und legen fest, für wen die Wohnung passt.

  2. Unterlagen und Anzeige

    Wir bereiten Grundriss, Fotos, Energieausweis und alle Angaben für die Anzeige vor.

  3. Interessenten prüfen

    Wir bündeln die Besichtigungen und prüfen Einkommen und Bonität der Interessenten.

  4. Mietvertrag und Übergabe

    Wir stimmen den Mietvertrag mit Ihnen ab und übergeben die Wohnung mit Protokoll.

Wie wir Mieter finden und prüfen

Eine gute Anzeige bringt viele Anfragen. Entscheidend ist, aus ihnen den Haushalt zu finden, der zur Wohnung passt und die Miete dauerhaft zahlen kann.

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Die Anzeige enthält alle wesentlichen Angaben, einschließlich der Kennwerte aus dem Energieausweis, die das Gebäudeenergiegesetz schon für die Anzeige verlangt. Wir sammeln alle Anfragen und bündeln die Besichtigungen, damit Sie nicht jeden Interessenten einzeln empfangen müssen.

Welche Angaben ein Vermieter wann verlangen darf, regelt der Datenschutz. Nach den Empfehlungen der Datenschutzbehörden gehört zur Besichtigung nur, wer kommt und wie er erreichbar ist. Angaben zu Beruf und Einkommen folgen, wenn ein Interessent die Wohnung nehmen möchte. Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft gehören in die Phase, in der die Entscheidung für einen Interessenten ansteht.

  • MieterselbstauskunftHaushalt, Beruf, Einkommen, Einzugstermin
  • Einkommensnachweiseüblich sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbständigen andere Belege
  • Bonitätsauskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters, wenn vorhanden

Die Auswahl erfolgt anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien. Wir legen Ihnen die Interessenten mit ihren Unterlagen vor; den Mietvertrag schließen Sie.

Mietspiegel und Mietpreisbremse: was in Berlin gilt

Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. In Berlin zeigt sie der qualifizierte Mietspiegel 2026, den Sie über die Mietspiegelabfrage der Senatsverwaltung für Ihre Adresse abrufen können.

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Für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gilt er nicht.

Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin bis Ende 2029: Bei einer neuen Vermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden, für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung und für eine höhere Vormiete. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss das dem Mieter vor Vertragsschluss in Textform mitteilen.

Außerhalb Berlins hängt es von der Gemeinde ab, ob die Mietpreisbremse gilt. Das klären wir, bevor die Anzeige online geht.

Vermietung und Rendite

Miethöhe, nicht umlagefähige Kosten, Leerstand und Modernisierung beeinflussen Cashflow und Rendite. Deshalb rechnen wir bei Kapitalanlegern die Vermietung immer zusammen mit Kosten und Finanzierung.

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  • Mietstrategie statt isolierter Wunschmiete.
  • Modernisierung vor Neuvermietung wirtschaftlich prüfen.
  • Kapitalanlage und Finanzierung zusammendenken.

Wir bleiben auch nach der Beurkundung ansprechbar

Gerade bei neu erworbenen Kapitalanlagen entsteht die Vermietungsstrategie häufig erst nach Übergabe. Haben Sie Ihr Objekt über uns gekauft, übernehmen wir Ihre Vermietung zu einem reduzierten Satz. Ob sich das für Sie bei Ihrem Mietvolumen überhaupt lohnt, sagen wir Ihnen ganz offen, manchmal ist die ehrliche Antwort, dass Sie es besser selbst machen.

Betreuung nach dem Kauf

Was die Vermietung Sie als Eigentümer kostet

Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Zahlen muss, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragt ein Eigentümer den Makler mit der Vermietung, zahlt der Eigentümer, auch dann, wenn sich Interessenten anschließend ganz von selbst melden.

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Mietinteressenten zahlen nur, wenn sie selbst einen Makler mit der Suche beauftragen.

Die Provision wird nur fällig, wenn durch unsere Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt. Umfang und Vergütung vereinbaren wir vorher mit Ihnen.

Alle Regeln zur Provision bei Kauf, Verkauf und Vermietung stehen auf der Seite Maklerprovision.

Unterlagen und Mietvertrag

Vor der Vermarktung

  • Energieausweisspätestens bei der Besichtigung vorzulegen
  • Grundriss und Wohnflächenberechnung
  • Letzte BetriebskostenabrechnungGrundlage für realistische Vorauszahlungen
  • Bei Eigentumswohnungen Hausordnung und Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Mieter betreffen

Im Mietvertrag

Neben Miete und Betriebskostenvorauszahlung legt der Vertrag fest, welche Betriebskosten umgelegt werden, ob eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wird und wie hoch die Kaution ist. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, der Mieter kann sie in drei Monatsraten zahlen.

Bei der Übergabe

Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Zustand der Räume und Zahl der Schlüssel. Danach bestätigen Sie als Wohnungsgeber dem Mieter den Einzug, damit er sich anmelden kann, spätestens zwei Wochen nach dem Einzug.

Ihre Immobilie in wenigen Angaben

Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zur Miethöhe und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen.

Wer sich meldet

Lennart Geserich, Head of Sales & Vermietung.

Vermietung besprechen

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Ihre Immobilie
Ihre Kontaktdaten

Häufige Fragen zur Vermietung

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schicken Sie sie uns direkt. Wir antworten persönlich.

Wie wird die richtige Miethöhe bestimmt?

Wir betrachten Mikrolage, Zustand, Ausstattung, aktuellen Mietstatus und das konkrete Vermietungsszenario. Die richtige Miethöhe ergibt sich aus dem Markt und aus dem, was Mietspiegel und Mietpreisbremse erlauben.

Wie werden Interessenten ausgewählt?

Wir sammeln die Anfragen, prüfen die Unterlagen und bündeln die Besichtigungen. Die Auswahl erfolgt anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien.

Übernimmt F&G auch die Vermietung nach einem Kauf?

Ja. Gerade bei Kapitalanlagen kann die Vermietung Teil der Betreuung nach dem Kauf sein. Umfang und Vergütung werden vorher transparent vereinbart.

Wer zahlt den Makler bei einer Vermietung?

Es gilt das Bestellerprinzip: Zahlen muss, wer den Makler beauftragt hat. Beauftragen Sie uns als Eigentümer mit Ihrer Vermietung, tragen Sie die Provision, auch dann, wenn sich Mietinteressenten anschließend von selbst bei Ihnen melden. Fällig wird sie nur, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Die gesetzliche Obergrenze von zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer gilt für Provisionen, die Wohnungssuchende zahlen; mit Ihnen als Eigentümer vereinbaren wir die Vergütung vorher.

Kann ich die Miete nach dem Kauf erhöhen?

Im laufenden Mietverhältnis führen drei Wege zum Ziel, eine einvernehmliche Mieterhöhung im Gespräch mit dem Mieter, die gesetzliche Kappungsgrenze oder eine Modernisierungsumlage, und deutlich einfacher wird es, sobald ein Mieterwechsel ansteht, weil die Wohnung dann neu bewertet und neu vermietet werden kann. Welcher Weg für Sie passt, hängt vom aktuellen Mietniveau und von Ihrem Zeithorizont ab, eine Modernisierung rechnet sich übrigens seltener, als viele glauben.

Verwandte Leistungen

Im Lexikon erklärt: Mietspiegel, Mietpreisbremse, Umlagefähige Kosten

Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Immobilie

Wir sagen Ihnen, welche Miete realistisch ist, was vorbereitet werden muss und ob sich die Vermietung über uns für Sie lohnt. Das erste Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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