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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Vermietung

Staffelmiete

Miete mit im Voraus vereinbarten Erhöhungsbeträgen.

Einordnung

Bei der Staffelmiete werden zukünftige Mietbeträge beziehungsweise Erhöhungen bereits im Vertrag als Geldbetrag festgelegt. Zwischen den Staffeln muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Rechenlogik

Zahlungsreihe folgt den vertraglich festgelegten Eurobeträgen

Beispiel

Vertraglich: 1.000 € ab Mietbeginn, 1.030 € ab Jahr 2, 1.061 € ab Jahr 3. Diese Eurobeträge werden in der Investmentrechnung als konkrete Zahlungsreihe angesetzt, nicht als frei gewählte Wachstumsrate.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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