Einordnung
Bei der Staffelmiete werden zukünftige Mietbeträge beziehungsweise Erhöhungen bereits im Vertrag als Geldbetrag festgelegt. Zwischen den Staffeln muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Rechenlogik
Zahlungsreihe folgt den vertraglich festgelegten Eurobeträgen
Beispiel
Vertraglich: 1.000 € ab Mietbeginn, 1.030 € ab Jahr 2, 1.061 € ab Jahr 3. Diese Eurobeträge werden in der Investmentrechnung als konkrete Zahlungsreihe angesetzt, nicht als frei gewählte Wachstumsrate.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
