Einordnung
Bei der Indexmiete wird die Mietentwicklung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die Miete ändert sich nicht automatisch; die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung ist erforderlich. Während der Geltung muss die Miete grundsätzlich mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Rechenlogik
Neue Miete = Ausgangsmiete × neuer Index / Ausgangsindex
Beispiel
Ausgangsmiete 1.000 €, Ausgangsindex 118,0, neuer Index 123,9: rechnerisch 1.000 × 123,9 / 118,0 ≈ 1.050 €. Die tatsächliche Erhöhung setzt eine wirksame Indexmietvereinbarung und formgerechte Geltendmachung voraus.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
