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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Steuern

Steuerlicher Überschuss

Steuerlich ermittelte Einkünfte nach abzugsfähigen Aufwendungen.

Einordnung

Der steuerliche Überschuss aus Vermietung ergibt sich vereinfacht aus steuerpflichtigen Einnahmen minus abzugsfähigen Werbungskosten. Er unterscheidet sich vom Cashflow, weil AfA und Tilgung unterschiedlich behandelt werden.

Beispiel

18.000 € Miete − 9.000 € Zinsen − 3.000 € laufende Kosten − 6.000 € AfA = 0 € steuerlicher Überschuss, obwohl zusätzlich Tilgung Liquidität kosten kann.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Timon Fischer · Finanzierung & Prozesse · Profil

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