Einordnung
Der steuerliche Überschuss aus Vermietung ergibt sich vereinfacht aus steuerpflichtigen Einnahmen minus abzugsfähigen Werbungskosten. Er unterscheidet sich vom Cashflow, weil AfA und Tilgung unterschiedlich behandelt werden.
Beispiel
18.000 € Miete − 9.000 € Zinsen − 3.000 € laufende Kosten − 6.000 € AfA = 0 € steuerlicher Überschuss, obwohl zusätzlich Tilgung Liquidität kosten kann.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
