Einordnung
Rücklage ist ein zurückgehaltener Kapitalbetrag für zukünftige Ausgaben oder Risiken. Bei Immobilien muss zwischen privater Liquiditätsreserve und WEG-Erhaltungsrücklage unterschieden werden.
Beispiel
10.000 € persönliche Reparaturreserve sind frei verfügbar; der rechnerische Anteil an 100.000 € WEG-Rücklage dagegen nicht.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
