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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Vermietung

Rücklage

Für künftige Ausgaben reservierte Mittel.

Einordnung

Rücklage ist ein zurückgehaltener Kapitalbetrag für zukünftige Ausgaben oder Risiken. Bei Immobilien muss zwischen privater Liquiditätsreserve und WEG-Erhaltungsrücklage unterschieden werden.

Beispiel

10.000 € persönliche Reparaturreserve sind frei verfügbar; der rechnerische Anteil an 100.000 € WEG-Rücklage dagegen nicht.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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