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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Vermietung

Umlagefähige Kosten

Betriebskosten, die bei wirksamer Vereinbarung auf Mieter umgelegt werden können.

Einordnung

Umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die nach Gesetz und Mietvertrag auf den Mieter verteilt werden dürfen. Umlagefähigkeit bedeutet nicht, dass der Eigentümer kein Leerstands- oder Ausfallrisiko trägt.

Beispiel

Bei leerer Wohnung trägt der Eigentümer die betreffenden laufenden Kosten selbst, obwohl dieselbe Position bei Vermietung grundsätzlich umlagefähig wäre.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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