Einordnung
Ausfallwagnis ist die erwartete Belastung aus nicht eingehenden Forderungen oder Erträgen. In Bewertungs- und Investmentmodellen wird es als Risikoabschlag beziehungsweise Kostenkomponente berücksichtigt.
Beispiel
Bei 100.000 € Sollmiete und 2 % pauschalem Ausfallwagnis werden 2.000 € Ertragsminderung angesetzt; bei konkreten Rückständen ist eine individuelle Betrachtung besser.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
