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Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Baulast

Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers.

Einordnung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie steht je nach Bundesland im Baulastenverzeichnis und kann Nutzung, Bebaubarkeit oder Wert beeinflussen.

Beispiel

Eine Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulast kann zugunsten eines Nachbargrundstücks bestehen und die eigene bauliche Nutzung einschränken.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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