Einordnung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie steht je nach Bundesland im Baulastenverzeichnis und kann Nutzung, Bebaubarkeit oder Wert beeinflussen.
Beispiel
Eine Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulast kann zugunsten eines Nachbargrundstücks bestehen und die eigene bauliche Nutzung einschränken.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
