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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Wohnrecht

Recht, Räume zu Wohnzwecken zu nutzen.

Einordnung

Ein dingliches Wohnrecht sichert dem Berechtigten die Nutzung bestimmter Räume. Es kann den wirtschaftlichen Wert und die freie Verfügbarkeit einer Immobilie erheblich einschränken.

Beispiel

Beim Kauf eines Hauses mit lebenslangem Wohnrecht kann die Immobilie nicht ohne Weiteres selbst genutzt oder vollständig vermietet werden.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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