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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Nießbrauch

Umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache.

Einordnung

Nießbrauch gewährt dem Berechtigten typischerweise das Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen, etwa selbst zu wohnen oder Mieten zu vereinnahmen. Ein eingetragener Nießbrauch kann Verkehrswert, Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit für den Käufer stark beeinflussen.

Beispiel

Ein lebenslanger Nießbrauch kann dazu führen, dass der Käufer zwar Eigentümer wird, die Mieterträge aber weiterhin dem Nießbraucher zustehen.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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