Zum Inhalt springen
Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Erbbaurecht

Zeitlich befristetes Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu haben.

Einordnung

Beim Erbbaurecht werden Gebäude und Grundstückseigentum rechtlich getrennt: Der Erbbauberechtigte nutzt das Grundstück für eine bestimmte Laufzeit und zahlt typischerweise Erbbauzins. Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und Heimfallregelungen beeinflussen Wert und Finanzierung.

Beispiel

Eine Wohnung auf Erbbaurechtsgrund kann trotz niedrigeren Kaufpreises durch laufenden Erbbauzins und begrenzte Restlaufzeit wirtschaftlich anders zu bewerten sein als Volleigentum.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

+49 1520 3083048
Bildnachweise dieser Seite