Einordnung
Beim Erbbaurecht werden Gebäude und Grundstückseigentum rechtlich getrennt: Der Erbbauberechtigte nutzt das Grundstück für eine bestimmte Laufzeit und zahlt typischerweise Erbbauzins. Restlaufzeit, Anpassungsklauseln und Heimfallregelungen beeinflussen Wert und Finanzierung.
Beispiel
Eine Wohnung auf Erbbaurechtsgrund kann trotz niedrigeren Kaufpreises durch laufenden Erbbauzins und begrenzte Restlaufzeit wirtschaftlich anders zu bewerten sein als Volleigentum.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
