Einordnung
Erbbauzins ist das regelmäßig zu zahlende Entgelt des Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer. Höhe und Anpassungsmechanismus ergeben sich aus dem Erbbaurechtsvertrag.
Beispiel
250 € monatlicher Erbbauzins reduzieren den freien Objektcashflow um 3.000 € pro Jahr und gehören in Rendite- sowie Tragfähigkeitsrechnung.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
