Einordnung
Vollfinanzierung bedeutet regelmäßig, dass der Kaufpreis vollständig fremdfinanziert wird. Eine Finanzierung zusätzlich der Erwerbsnebenkosten wird häufig als 110-%-Finanzierung bezeichnet. Die höhere Fremdfinanzierung kann Zins und Unterdeckungsrisiko erhöhen.
Rechenlogik
Finanzierungsquote = Darlehen / Kaufpreis
Beispiel
400.000 € Kaufpreis zu 100 % finanziert, 4,0 % Zins und 2,0 % Anfangstilgung ergeben rund 2.000 € Anfangsrate pro Monat.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
