Einordnung
Die Finanzierungsquote setzt die Darlehenssumme ins Verhältnis zu einer definierten Investitionsbasis, meist Kaufpreis oder Gesamtinvestition. Sie ist von LTV und Beleihungsauslauf zu unterscheiden, weil dort andere Wertansätze im Nenner stehen können.
Beispiel
400.000 € Kaufpreis und 360.000 € Darlehen ergeben 90 % Kaufpreisfinanzierungsquote. Bei zusätzlich 40.000 € Nebenkosten beträgt die Darlehensquote zur Gesamtinvestition nur 81,8 %.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
