Einordnung
Loan-to-Value bezeichnet das Verhältnis von Darlehen zu einem definierten Objektwert. Im deutschen Bankgeschäft ist davon der Beleihungsauslauf auf Basis des Beleihungswerts zu unterscheiden. Für internationale Vergleiche muss immer geklärt werden, welcher Wert im Nenner steht.
Rechenlogik
LTV = Darlehen / Objektwert
Beispiel
350.000 € Darlehen und 500.000 € Marktwert ergeben 70 % LTV. Bei einem bankinternen Beleihungswert von 450.000 € läge der Beleihungsauslauf zugleich bei rund 77,8 %.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
