Einordnung
Ein Flurstück ist die kleinste im Liegenschaftskataster geführte Buchungseinheit eines Grundstücks. Ein Grundstück im Grundbuch kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Beispiel
Ein Kaufvertrag kann mehrere Flurstücke umfassen, etwa Wohnhaus, Zufahrt und separate Gartenfläche; alle müssen eindeutig bezeichnet sein.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
