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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Verwaltungskosten

Kosten der kaufmännischen und technischen Verwaltung.

Einordnung

Verwaltungskosten entstehen für kaufmännische und technische Verwaltung. Bei Wohnraummiete sind sie grundsätzlich nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig und verbleiben daher in der Eigentümerrechnung.

Beispiel

30 € Verwaltungskosten pro Wohnung und Monat entsprechen 360 € p.a.; bei zehn Einheiten sind das 3.600 € jährliche Eigentümerkosten.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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