Einordnung
Verwaltungskosten entstehen für kaufmännische und technische Verwaltung. Bei Wohnraummiete sind sie grundsätzlich nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig und verbleiben daher in der Eigentümerrechnung.
Beispiel
30 € Verwaltungskosten pro Wohnung und Monat entsprechen 360 € p.a.; bei zehn Einheiten sind das 3.600 € jährliche Eigentümerkosten.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
