Einordnung
Vervielfältiger wird im Immobilienmarkt häufig synonym für Kaufpreisfaktor verwendet; in Bewertungsverfahren kann „Vervielfältiger“ auch einen mathematischen Kapitalisierungsfaktor bezeichnen. Der Kontext muss deshalb klar sein.
Beispiel
Marktgespräch: Faktor 20 bedeutet Kaufpreis = 20 Jahresnettokaltmieten. Im Ertragswertverfahren kann dagegen ein Barwertfaktor gemeint sein.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
