Einordnung
Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Sie ist in Bewertung und gegebenenfalls beim steuerlichen Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer relevant.
Rechenlogik
AfA bei tatsächlicher Nutzungsdauer = AfA-Basis / anerkannte Restnutzungsdauer
Beispiel
AfA-Basis 300.000 € und steuerlich anerkannte tatsächliche Restnutzungsdauer 30 Jahre würden rechnerisch 10.000 € Jahres-AfA ergeben. Ob eine solche Nutzungsdauer anerkannt wird, ist eine separate Nachweisfrage.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
