Einordnung
Der Ertragswert ist ein im Ertragswertverfahren abgeleiteter Grundstückswert, der wesentlich auf nachhaltig erzielbaren Erträgen, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer beruht.
Beispiel
Eine Veränderung des nachhaltig angesetzten Reinertrags oder Liegenschaftszinses kann den Ertragswert stark verschieben; deshalb ist die Wahl der Eingangsgrößen wichtiger als die reine Formel.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
