Einordnung
Bereitstellungszinsen sind Entgelte auf noch nicht abgerufene Darlehensteile nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit. Sie sind besonders bei Neubau, Bauträgerzahlung und längeren Sanierungsphasen relevant.
Beispiel
200.000 € noch nicht abgerufen und 0,25 % Bereitstellungszins pro Monat entsprechen 500 € monatlich zusätzlicher Kosten.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
