Einordnung
Bonität beschreibt, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie ein Darlehen vertragsgemäß bedienen. Vor jedem Verbraucherdarlehen muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Bei einer Immobilienfinanzierung muss die Prüfung ergeben, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Vertrag wahrscheinlich erfüllen werden; sonst darf die Bank nicht abschließen.1
Grundlage sind Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände. Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass die Immobilie mehr wert ist als das Darlehen oder im Wert steigen wird. Die Bank prüft Ihre Angaben, wenn nötig anhand von Unterlagen.2 Banken rechnen dabei unter anderem mit dem Haushaltsüberschuss.3
Die Schufa ist eine Quelle unter mehreren. Sie speichert zum Beispiel kein Einkommen; das Gehalt teilen Sie der Bank beim Antrag mit. Eine Konditionsanfrage ist Schufa-neutral, und die Schufa muss Ihnen kostenlos eine Kopie Ihrer Daten geben. Im Dezember 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen den Schufa-Score nicht als alleinige Grundlage für einen Vertragsabschluss nutzen dürfen.4
Beispiel
Zwei Käufer verdienen gleich viel. Einer zahlt 400 € im Monat für einen Autokredit. Rechnet die Bank mit einem Beispielzins von 4 % und 1,5 % Tilgung, kann er rund 87.000 € weniger Darlehen bedienen als der andere.
Was es für Käufer heißt
Legen Sie Einkommensnachweise und eine Übersicht über laufende Kredite bereit, bevor Sie anfragen, und prüfen Sie Ihre Schufa-Daten. Eine Finanzierung ist nicht garantiert: Objekt, Bonität, Währung und Beleihung entscheiden im Einzelfall. Fischer & Geserich fragt über Europace und Baufinex sowie direkte Bankkontakte an.5
Was es für Verkäufer heißt
Beim Verkauf zählt die Bonität des Käufers. Fischer & Geserich denkt Finanzierung und Bonität der Interessenten früh mit.6 Fragen Sie Interessenten deshalb früh nach dem Stand ihrer Finanzierung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 505a BGB · abgerufen 27.10.2026
- § 505b BGB · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Finanzierung · abgerufen 27.10.2026
- Finanztip: Schufa · Stand 10.12.2025
- Fischer & Geserich: Über uns · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Startseite · abgerufen 27.10.2026
Stand 27.10.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
