Einordnung
Grundsteuer ist eine laufende Objektsteuer auf Grundbesitz. Bei vermietetem Wohnraum kann sie bei wirksamer Betriebskostenvereinbarung grundsätzlich umlagefähig sein.
Beispiel
600 € Grundsteuer p.a. entsprechen 50 € monatlich; bei Leerstand trägt der Eigentümer die Belastung selbst.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
