Einordnung
Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht im Grundbuch, das Banken typischerweise zur Absicherung eines Immobiliendarlehens nutzen. Sie ist rechtlich vom Darlehen getrennt und bleibt ohne Löschung auch nach Tilgung im Grundbuch bestehen.
Beispiel
Für 400.000 € Finanzierung kann eine Grundschuld in entsprechender Größenordnung bestellt werden; Zinsen/Nebenleistungen im Grundschuldbetrag sind nicht mit dem Darlehenszins gleichzusetzen.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
