Einordnung
Die Teilungserklärung legt bei Wohnungseigentum die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Miteigentumsanteile und häufig Nutzungs-/Kostenregelungen fest. Sie ist eine zentrale Rechtsgrundlage der ETW-Prüfung.
Beispiel
Ein als „Terrasse“ genutzter Bereich kann Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht statt Sondereigentum sein. Das beeinflusst Umbau- und Nutzungsrechte.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
