Einordnung
Sondereigentum ist das dem einzelnen Wohnungseigentümer allein zugeordnete Eigentum an bestimmten Räumen und Bestandteilen. Tragende Teile und viele gemeinschaftlich dienende Bauteile bleiben Gemeinschaftseigentum.
Beispiel
Der Innenausbau einer Wohnung kann Sondereigentum sein; die tragende Außenwand oder Fassade ist typischerweise Gemeinschaftseigentum.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
