Einordnung
Gemeinschaftseigentum sind Gebäudeteile und Grundstücksbestandteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehören oder zwingend gemeinschaftlich sein müssen. Maßnahmen werden über die WEG entschieden und finanziert.
Beispiel
Dach und Fassade sind Gemeinschaftseigentum; eine notwendige Sanierung kann deshalb über Rücklage oder Sonderumlage alle Eigentümer treffen.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
