Zum Inhalt springen
Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Gemeinschaftseigentum

Teile einer WEG, die allen Eigentümern gemeinsam gehören.

Einordnung

Gemeinschaftseigentum sind Gebäudeteile und Grundstücksbestandteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich gehören oder zwingend gemeinschaftlich sein müssen. Maßnahmen werden über die WEG entschieden und finanziert.

Beispiel

Dach und Fassade sind Gemeinschaftseigentum; eine notwendige Sanierung kann deshalb über Rücklage oder Sonderumlage alle Eigentümer treffen.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

+49 1520 3083048
Bildnachweise dieser Seite