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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Miteigentumsanteil

Rechnerischer Anteil am Gemeinschaftseigentum.

Einordnung

Der Miteigentumsanteil beschreibt den Bruchteil, mit dem ein Wohnungseigentümer am Gemeinschaftseigentum beteiligt ist. Er kann für Kosten- und Stimmrechtsfragen relevant sein, soweit Gemeinschaftsordnung oder Gesetz nichts anderes regeln.

Beispiel

87/1.000 Miteigentumsanteile bedeuten nicht automatisch 8,7 % jeder Kostenposition; die Teilungserklärung kann abweichende Verteilungsschlüssel vorsehen.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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