Einordnung
Mietüberschuss ist der nach definierten laufenden Objektkosten verbleibende Mietertrag. Ob Finanzierung, Steuern oder Rücklagen enthalten sind, muss ausdrücklich definiert werden.
Beispiel
18.000 € JNKM minus 3.000 € nicht umlagefähige laufende Kosten ergeben 15.000 € vereinfachten Mietüberschuss vor Finanzierung.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
