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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Mietüberschuss

Miete abzüglich objektspezifischer laufender Kosten.

Einordnung

Mietüberschuss ist der nach definierten laufenden Objektkosten verbleibende Mietertrag. Ob Finanzierung, Steuern oder Rücklagen enthalten sind, muss ausdrücklich definiert werden.

Beispiel

18.000 € JNKM minus 3.000 € nicht umlagefähige laufende Kosten ergeben 15.000 € vereinfachten Mietüberschuss vor Finanzierung.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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