Zum Inhalt springen
Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Vermietung

Sonderumlage

Zusätzliche Zahlung der Wohnungseigentümer aufgrund eines WEG-Beschlusses.

Einordnung

Eine Sonderumlage ist ein zusätzlicher Finanzierungsbeitrag der Wohnungseigentümer, wenn laufende Mittel und Rücklage nicht ausreichen. Für Käufer sind sowohl bereits beschlossene Umlagen als auch aus Protokollen erkennbare größere Maßnahmen wirtschaftlich relevant.

Beispiel

Kaufpreis 300.000 € und kurz nach Erwerb fällige Sonderumlage 20.000 €: wirtschaftliche Kapitalbindung 320.000 € vor weiteren Kaufnebenkosten. Die Bruttorendite auf den Kaufpreis allein würde das Risiko verschleiern.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

+49 1520 3083048
Bildnachweise dieser Seite