Einordnung
Wertsteigerung ist die Zunahme des Marktwerts einer Immobilie über die Zeit. Sie hängt unter anderem von Lage, Zustand, Zinsniveau und Nachfrage ab und ist keine feste Größe: Immobilienpreise können auch sinken.
Das zeigt der Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamts. Nach 11,7 % im Jahr 2021 und 6,0 % im Jahr 2022 fielen die Preise 2023 um 8,5 % und 2024 um 1,5 %. 2025 stiegen sie um 3,2 %,1 zum ersten Mal seit 2022.2 Der Jahresdurchschnitt 2025 lag damit noch unter dem von 2022.1
Regional kann es anders aussehen: In Berlin stieg der mittlere Kaufpreis für Eigentumswohnungen 2025 um 5 % auf 5.511 € je m² Wohnfläche.3
Rechenlogik
Wert nach n Jahren = Kaufpreis × (1 + jährliche Veränderung)ⁿ
Beispiel
Sie kaufen eine Wohnung für 300.000 €. Steigt ihr Wert zehn Jahre lang um 2 % im Jahr, liegt er rechnerisch bei rund 365.700 €. Bleibt er gleich, sind es 300.000 €; fällt er um 1 % im Jahr, rund 271.300 €.
Die drei Zahlen sind Szenarien, keine Prognose.
Was es für Anleger heißt
Wertsteigerung gehört in einer Investmentrechnung zu den Annahmen, nicht zu den sicheren Einnahmen. Rechnen Sie mit mehreren Szenarien, auch mit einem ohne Wertsteigerung. Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig.4
Was es für Eigentümer heißt
Die Zehnjahresfrist gilt nicht, wenn Sie die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor.4 Welchen Wert Ihre Immobilie heute hat, zeigt eine Wertermittlung; Fischer & Geserich erstellt sie kostenlos.5
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Statistisches Bundesamt: Preisindizes für Wohnimmobilien · Stand 24.09.2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 101 vom 25. März 2026 · abgerufen 27.10.2026
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin: Pressemitteilung vom 31. Juli 2026 zum Immobilienmarktbericht · Kaufverträge 2025, abgerufen 27.10.2026
- § 23 EStG · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Startseite · abgerufen 27.10.2026
Stand 27.10.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
