Einordnung
Der Wirtschaftsplan der WEG enthält die voraussichtlichen Einnahmen/Ausgaben und Vorschüsse der Eigentümer. Für Kapitalanleger ist die Aufteilung in umlagefähige Kosten, nicht umlagefähige Kosten und Rücklagenzuführung entscheidend.
Beispiel
Hausgeld 350 € monatlich kann etwa 220 € umlagefähige Kosten, 60 € nicht umlagefähige Kosten und 70 € Rücklagenzuführung enthalten. Für den Cashflow sind die drei Teile unterschiedlich zu behandeln.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
