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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Nebenkostenabrechnung

Abrechnung umlagefähiger Betriebskosten gegenüber Mietern.

Einordnung

Die Nebenkostenabrechnung verteilt tatsächlich entstandene umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter nach dem vereinbarten Schlüssel und rechnet Vorauszahlungen an. Formelle und materielle Fehler können Nachforderungen gefährden.

Beispiel

1.800 € umlagefähige Jahreskosten minus 1.560 € Vorauszahlungen ergeben 240 € rechnerische Nachzahlung, sofern Abrechnung und Umlageschlüssel wirksam sind.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir gemeinsam

Wir sehen uns Unterlagen und Zahlen mit Ihnen an. Das erste Gespräch kostet Sie nichts.

Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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