Einordnung
Die Nebenkostenabrechnung verteilt tatsächlich entstandene umlagefähige Betriebskosten auf den Mieter nach dem vereinbarten Schlüssel und rechnet Vorauszahlungen an. Formelle und materielle Fehler können Nachforderungen gefährden.
Beispiel
1.800 € umlagefähige Jahreskosten minus 1.560 € Vorauszahlungen ergeben 240 € rechnerische Nachzahlung, sofern Abrechnung und Umlageschlüssel wirksam sind.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
