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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Finanzierung

Nachrangdarlehen

Darlehen, dessen Gläubiger im Rang hinter andere Gläubiger tritt.

Einordnung

Ein Nachrangdarlehen wird im Rang hinter vorrangigen Gläubigern bedient beziehungsweise besichert. Wegen des höheren Verlustrisikos ist es häufig teurer und wird von Banken bei der Gesamtfinanzierung gesondert bewertet.

Beispiel

400.000 € erstrangiges Bankdarlehen plus 40.000 € nachrangige Finanzierung können die Eigenkapitallücke schließen, erhöhen aber Kapitaldienst und Gesamtrisiko.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Timon Fischer · Finanzierung & Prozesse · Profil

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