Einordnung
Unterdeckung liegt vor, wenn vorhandene Mittel oder Erlöse eine Verpflichtung nicht vollständig decken. Bei Immobilien kann sie etwa entstehen, wenn Verkaufserlös nach Kosten unter der offenen Darlehensschuld liegt.
Beispiel
Nettoverkaufserlös 410.000 € bei 425.000 € Restschuld ergibt 15.000 € Unterdeckung, die aus Eigenmitteln ausgeglichen werden muss.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
