Einordnung
Nominalzins bezeichnet den vereinbarten Zinssatz ohne vollständige Einbeziehung sämtlicher preisbestimmender Kosten. Bei Verbraucherdarlehen ist für Angebotsvergleiche deshalb zusätzlich der effektive Jahreszins relevant.
Beispiel
Zwei Darlehen können denselben Soll-/Nominalzins haben, aber wegen Gebühren, Auszahlungskurs oder Zahlungszeitpunkten unterschiedliche Effektivkosten.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
