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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Finanzierung

Nominalzins

Vertraglicher Zinssatz ohne weitere Kosten.

Einordnung

Nominalzins bezeichnet den vereinbarten Zinssatz ohne vollständige Einbeziehung sämtlicher preisbestimmender Kosten. Bei Verbraucherdarlehen ist für Angebotsvergleiche deshalb zusätzlich der effektive Jahreszins relevant.

Beispiel

Zwei Darlehen können denselben Soll-/Nominalzins haben, aber wegen Gebühren, Auszahlungskurs oder Zahlungszeitpunkten unterschiedliche Effektivkosten.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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