Einordnung
Die Kappungsgrenze begrenzt bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB die Erhöhung innerhalb von drei Jahren zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In bestimmten Gebieten kann die Grenze abgesenkt sein.
Beispiel
Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt, kann die Kappungsgrenze eine sofortige vollständige Anhebung verhindern.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
