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Fischer & GeserichReal Estate

Immobilienlexikon · Immobilienkauf

Kappungsgrenze

Grenze für Mieterhöhungen innerhalb eines Zeitraums.

Einordnung

Die Kappungsgrenze begrenzt bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB die Erhöhung innerhalb von drei Jahren zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In bestimmten Gebieten kann die Grenze abgesenkt sein.

Beispiel

Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt, kann die Kappungsgrenze eine sofortige vollständige Anhebung verhindern.

Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.

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Lennart Geserich · Head of Sales & Vermietung · Profil

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