Einordnung
Kapitalisierungszins ist der Zinssatz, mit dem zukünftige Erträge in einen Barwert überführt werden. Je höher der Zinssatz bei gleichen Erträgen, desto niedriger der Barwert.
Beispiel
10.000 € dauerhaft angenommener Jahresertrag entsprechen bei vereinfachter ewiger Rente 250.000 € bei 4 % beziehungsweise 200.000 € bei 5 % Kapitalisierungszins.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
