Einordnung
Zweckentfremdung bezeichnet die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken, etwa gewerblicher Kurzzeitvermietung, wenn lokale Vorschriften dies beschränken oder genehmigungspflichtig machen. Regelungen sind kommunal beziehungsweise landesrechtlich unterschiedlich.
Beispiel
Eine Wohnung, die als Ferienwohnung kalkuliert wird, kann wirtschaftlich völlig anders zu bewerten sein, wenn die erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung fehlt.
Stand 26.08.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
