Einordnung
Eigenkapital sind die eigenen Mittel, die Sie in einen Immobilienkauf einbringen, etwa Erspartes, Wertpapiere, Bausparguthaben oder eine Schenkung. Für den Teil, der nicht aus Eigenkapital kommt, schließen Sie Darlehensverträge ab.1
Der Finanzierungsbedarf umfasst Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch, gegebenenfalls die Maklerprovision und Mittel für geplante Renovierungen.1 Für eine Kapitalanlage nennt Fischer & Geserich in der Regel mindestens 10 % des Kaufpreises.2
Wie viel Eigenkapital sinnvoll ist, hängt von Zinsniveau, Einkommen und Ziel ab. Mehr Eigenkapital senkt Darlehen und Rate; weniger Eigenkapital lässt Geld für Reserven. Bei höherer Beleihung und schwächerer Bonität kann der Zins deutlich höher liegen.3
Rechenlogik
Eigenkapitalbedarf = Nebenkosten + nicht finanzierter Kaufpreisanteil + geplante Reserve
Beispiel
Sie kaufen eine Wohnung in Berlin für 300.000 €. Die Kaufnebenkosten betragen mit Makler rund 33.200 €. Bringen Sie 63.200 € ein, bleibt ein Darlehen von 270.000 €, also 90 % des Kaufpreises.
Bei einem Beispielzins von 4 % und 1,5 % Tilgung beträgt die Monatsrate 1.237,50 €. Bringen Sie nur die Nebenkosten mit, beträgt das Darlehen 300.000 € und die Rate bei gleichen Konditionen 1.375 €; bei dieser Beleihung kann der Zins allerdings höher liegen.3
Was es für Käufer heißt
Halten Sie neben dem Eigenkapital eine Reserve zurück, etwa für Reparaturen oder eine Sonderumlage. Welche Aufteilung passt, hängt von Einkommen, Zinsniveau und Ihren Plänen ab.
Was es für Anleger heißt
Bei einer Kapitalanlage beeinflusst der Eigenkapitaleinsatz Rate, Cashflow und Eigenkapitalrendite zugleich. Eine Finanzierung mit sehr wenig Eigenkapital kann bei der Bank durchgehen und trotzdem nicht zu Ihrer Lage passen; Fischer & Geserich sagt Ihnen das dann auch.2
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesnotarkammer: Der Kauf einer gebrauchten Immobilie (Infoblatt) · abgerufen 27.10.2026
- Fischer & Geserich: Kapitalanlage · abgerufen 27.10.2026
- Finanztip: Aktuelle Bauzinsen · Stand 25.10.2026
Stand 27.10.2026. Der Eintrag erklärt den Begriff allgemein; er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
