IMMOBILIENLEXIKON

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bestätigung, dass Einheiten baulich abgeschlossen sind.

Ausführliche Einordnung

Bestätigung, dass Einheiten baulich abgeschlossen sind. Für die Praxis ist entscheidend, wie der Begriff im konkreten Vertrag, in einer Abrechnung oder in der Finanzierungsunterlage definiert wird.

Prüffragen

  • Welche Unterlage enthält die maßgebliche Angabe?
  • Welche Bezugsgröße und welcher Zeitraum gelten?
  • Welche Kosten oder Risiken sind nicht enthalten?
  • Welcher Fachartikel oder Rechner vertieft das Thema?
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