Inhaltsverzeichnis
AGB – Maklerdienstleistungen nach § 34c GewO
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fischer & Geserich Real Estate GmbH für Maklerdienstleistungen nach § 34c GewO
1. Anbieter
Fischer & Geserich Real Estate GmbH
Schützenstraße 30
12165 Berlin
Deutschland
Geschäftsführer: Timon Fischer und Lennart Geserich
Telefon: 0152 03083048
E-Mail: info@fg-realestate.de
Website: https://www.fg-realestate.de
Nachstehend „Makler“ genannt.
2. Berufsrechtliche Angaben
Die Fischer & Geserich Real Estate GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO für die Tätigkeit als Immobilienmakler.
Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Ordnungsamt,
Unter den Eichen 1, 12203 Berlin.
3. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen des Maklers im Zusammenhang mit Kauf-, Miet- und Pachtverträgen über Immobilien sowie grundstücksgleiche Rechte.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Vertragsabschluss mit Verkäufern und Vermietern
Maklerverträge mit Verkäufern oder Vermietern werden ausschließlich schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, geschlossen. Mündliche oder rein konkludente Maklerverträge mit Verkäufern oder Vermietern werden ausgeschlossen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien den Auftrag in Schriftform oder Textform bestätigen oder ein gesonderter Maklervertrag unterzeichnet wird.
5. Vertragsabschluss mit Interessenten und Käufern
Bei der Vermittlung oder dem Nachweis eines Kaufvertrags über eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein grundstücksgleiches Recht bedarf der Maklervertrag der Textform gemäß § 656a BGB.
Ein Vertrag mit Interessenten kommt insbesondere zustande, wenn der Interessent nach Zugang von AGB, Provisionshinweis und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung in Textform erklärt, dass der Makler tätig werden soll oder Maklerleistungen wie Exposé, Objektadresse oder Besichtigungstermin anfordert.
Der Makler erbringt vor Vertragsschluss keine provisionsauslösenden Nachweis- oder Vermittlungsleistungen.
6. Maklerleistung
Der Makler schuldet eine Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg und keinen Abschluss eines Hauptvertrags.
Objektangaben beruhen regelmäßig auf Informationen Dritter, insbesondere von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Behörden oder sonstigen Auskunftsstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt der Makler keine Gewähr, sofern ihn kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten trifft.
7. Provision
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag, insbesondere ein notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag, zustande kommt.
Höhe, Fälligkeit und Schuldner der Provision ergeben sich aus dem jeweiligen Exposé, dem Provisionshinweis, der individuellen Provisionsvereinbarung oder dem Maklervertrag.
Soweit gesetzlich anwendbar, versteht sich die Provision inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8. Gesetzliche Vorgaben bei Wohnimmobilien
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a ff. BGB. Insbesondere werden die Vorgaben zur Textform und zur Verteilung der Maklerkosten beachtet.
9. Doppeltätigkeit
Der Makler darf für beide Parteien eines Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine Interessenkollision besteht.
10. Weitergabe von Informationen und Exposés
Vom Makler übermittelte Unterlagen, Informationen, Exposés, Objektadressen und Nachweise sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers gestattet.
Bei schuldhafter unbefugter Weitergabe haftet der Empfänger für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für eine entgangene Provision.
11. Vorkenntnis und Mitteilungspflichten
Ist dem Empfänger die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverzüglich in Textform mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Empfänger hat den Makler außerdem unverzüglich zu informieren, wenn ein Hauptvertrag über ein vom Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande kommt.
12. Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird der Makler hierüber gesondert belehren. Beginnt der Makler auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Leistung, können hierfür besondere gesetzliche Folgen gelten.
14. Datenschutz
Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung auf der Website. Diese ist abrufbar unter: https://www.fg-realestate.de/datenschutz/.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Ergänzend gilt die am Ende dieser AGB aufgeführte salvatorische Klausel.
AGB – Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fischer & Geserich Real Estate GmbH für Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34i GewO
1. Anbieter
Fischer & Geserich Real Estate GmbH
Schützenstraße 30
12165 Berlin
Deutschland
Geschäftsführer: Timon Fischer und Lennart Geserich
Telefon: 0152 03083048
E-Mail: info@fg-realestate.de
Website: https://www.fg-realestate.de
2. Berufsrechtliche Angaben und Registereintrag
Die Fischer & Geserich Real Estate GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO als unabhängiger Immobiliardarlehensvermittler.
Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Ordnungsamt,
Unter den Eichen 1, 12203 Berlin.
Eintragung im Vermittlerregister gemäß § 11a GewO:
Registrierungsnummer: D-W-107-K3SJ-23
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstraße 28, 80802 München. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
3. Geltungsbereich und Leistungsbild
Diese AGB gelten für Dienstleistungen der Immobiliardarlehensvermittlung, insbesondere für die Vermittlung von oder Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen.
Die Tätigkeit kann die Aufnahme von Kundendaten, die Analyse des Finanzierungsbedarfs, die Vorbereitung von Finanzierungsunterlagen, die Weiterleitung an Finanzierungspartner und die Begleitung des Finanzierungsprozesses umfassen.
4. Vertragsabschluss und Form
Der Darlehensvermittlungsvertrag kommt durch gesonderte Vereinbarung zustande. Soweit gesetzlich eine besondere Form vorgeschrieben ist, wird diese eingehalten.
Der Kunde erhält vor oder bei Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen, insbesondere zur Identität des Vermittlers, zur Registereintragung, zu Vergütungen und zu Beschwerde- oder Schlichtungsmöglichkeiten, soweit einschlägig.
5. Erstinformation und Informationspflichten
Der Kunde erhält im Zusammenhang mit der Immobiliardarlehensvermittlung eine Erstinformation gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Diese enthält insbesondere Angaben zum unabhängigen Vermittlerstatus, zur zuständigen Registerstelle, zur Registrierungsnummer, zur Berufshaftpflichtversicherung, zu Vergütungen sowie zu Beschwerde- oder Schlichtungsmöglichkeiten, soweit einschlägig.
6. Vergütung und Transparenz
Für die Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen erhält die Fischer & Geserich Real Estate GmbH regelmäßig eine Vergütung vom jeweiligen Darlehensgeber. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem vermittelten Finanzierungsprodukt und beträgt üblicherweise zwischen 0,5 % und 1,5 % der Darlehenssumme.
Abweichende Vergütungsvereinbarungen oder Sonderregelungen bleiben vorbehalten, sofern sie vorab ausdrücklich und vertraglich vereinbart werden. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung durch den Kunden anfällt, ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Soweit die Fischer & Geserich Real Estate GmbH Vergütungen, Provisionen oder sonstige Zuwendungen von Darlehensgebern oder Dritten erhält, wird hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Informationspflichten informiert.
7. FinCRM, Europace und Finanzierungspartner
Zur Bearbeitung von Finanzierungsanfragen kann die Fischer & Geserich Real Estate GmbH das FinCRM ihres Auftraggebers bzw. Partners Immovisory sowie – abhängig vom jeweiligen Auftrag und Finanzierungsfall – die Finanzierungsplattform Europace nutzen.
Im Rahmen der Bearbeitung können vom Kunden bereitgestellte Daten und Unterlagen an Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Darlehensgeber, Produktanbieter, Finanzierungspartner oder technische Plattformbetreiber weitergeleitet werden, soweit dies zur Prüfung, Vermittlung oder Bearbeitung der Finanzierungsanfrage erforderlich ist.
Eine Nutzung oder Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Finanzierungsprüfung und Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell bereitzustellen. Dazu können insbesondere Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten, Beschäftigung, Bonität, Eigenkapital, Objekt und Finanzierungswunsch gehören.
Änderungen wesentlicher Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung von Finanzierungsanfragen gesetzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten unterliegen kann. Hierzu können insbesondere Unterlagen nach den Vorgaben der Gewerbeordnung, der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung, handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie gegebenenfalls geldwäscherechtlichen Pflichten gehören.
9. Keine Finanzierungs- oder Zusagegarantie
Die Fischer & Geserich Real Estate GmbH schuldet keine Finanzierungszusage und keinen Abschluss eines Darlehensvertrags. Die Entscheidung über die Vergabe eines Darlehens trifft ausschließlich der jeweilige Darlehensgeber.
10. Keine Annahme von Kundengeldern
Die Fischer & Geserich Real Estate GmbH nimmt im Zusammenhang mit der Immobiliardarlehensvermittlung keine Kundengelder entgegen und verschafft sich insoweit weder Eigentum noch Besitz an Geldern des Darlehensnehmers.
11. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden haftet die Fischer & Geserich Real Estate GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fischer & Geserich Real Estate GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert belehrt.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten, insbesondere Finanzierungs-, Objekt- und Bonitätsdaten, werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese ist abrufbar unter: https://www.fg-realestate.de/datenschutz/.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Ergänzend gilt die am Ende dieser AGB aufgeführte salvatorische Klausel.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.